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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Phytobiotics GmbH
Jeder Käufer erkennt die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen als vertraglich bindend an, soweit nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden oder abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
1. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich frei Haus ab einem Auftragswert von € 750,00, ohne Mehrwertsteuer, freibleibend, ohne eventuelle weitere Steuern, Zuschläge, Import- und Exportgebühren sowie Zölle, zahlbar nach Rechnungserhalt. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
2. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung, in jedem Fall unter Übersendung eines Musters geltend gemacht werden. Liegt ein Mangel vor, wird nach Wahl von Phytobiotics Ersatz geliefert oder eine Kaufpreisgutschrift erteilt. Die Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistung ist auf ein Jahr begrenzt.
3. Haftung auf Schadensersatz
Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Phytobiotics nur, wenn der Schaden
* von Phytobiotics oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder
* auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Phytobiotics oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Die Haftung von Phytobiotics ist bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Phytobiotics haftet in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewnn des Käufers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf das Fünffache des Rechnungswertes pro Schadensfall begrenzt, wenn die Haftung aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, eingetreten ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, insbesondere wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit einer Person verletzt worden sind.
4. Verpackung
Soweit auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei der Verpackung um Einwegverpackung, die nicht zurückgenommen wird. Leihverpackungen sind innerhalb von sechs Wochen in gutem, gebrauchsfähigem und sauberem Zustand frachtfrei an das ausliefernde Lager von Phytobiotics zurückzuliefern; anderenfalls gelten sie als vom Käufer zum Selbstkostenpreis mit übernommen. Bei Rücksendungen ist die Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Phytobiotics. Ist die Ware weiterverarbeitet oder mit anderen Gütern vermischt, erwirbt Phytobiotics entsprechendes Teileigentum an der weiterverarbeiteten oder vermischten Ware. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen an Phytobiotics in Höhe der noch bestehenden Kaufpreisschuld ab.
6. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt ist Phytobiotics für die Dauer der Störung von der Lieferverpflichtung befreit. Gleiches gilt bei für Phytobiotics unverschuldete und unvorhersehbare Umstände, die die Belieferung durch Lieferanten von Phytobiotics behindern oder vereiteln. In diesem Fall steht Phytobiotics ein Rücktrittsrecht zu.
7. Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Wahrung der Schriftform wird durch E-Mail oder Fax gewahrt. Die Verwendung der Erzeugnisse von Phytobiotics erfolgt in Eigenverantwortung des Käufers. Soweit die Verwendung der Produkte, z. B. für Tierfutter, gesetzlichen Vorschriften unterliegt, obliegt dem Käufer allein die Prüfung und Beachtung dieser gesetzlichen Vorschriften.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Phytobiotics. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen ist ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 1.1.2007